Richter warnten schon im Mai vor fehlerhafter ­Fahrverbotsregelung des Verkehrsministeriums

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart, Cornelia Horz, warnte bereits im Mai ­davor, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung durch das Bundesverkehrsministerium grobe Fehler enthalte

Das berichtet der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe. In einem Brief an das baden-württembergischen Justizministerium vom 22. Mai dieses Jahres, der dem SPIEGEL vorliegt, schreibt Horz von einem »Verstoß gegen das Zitiergebot«, der die jüngst verabschiedete Novelle insgesamt unwirksam machen könne. Sie sagte zudem eine Klagewelle voraus und forderte vom Bundesverkehrsministerium »eine möglichst schnelle ­Korrektur« der fehlerhaften Regelung. Der Brief der Oberlandesgerichtspräsidentin bringt auch den baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in Erklärungsnot. Die Warnung wanderte vom CDU-geführten Justiz- ins grüne Verkehrsministerium. Dort ist das Schreiben nach Auskunft des Ministeriums am 8. Juni eingetroffen, wegen der Erkrankung des zuständigen Beamten allerdings zunächst liegen geblieben. »Als schließlich ein entsprechendes Schreiben an das Bundesverkehrsministerium entworfen wurde, kamen von dort bereits öffentliche Erklärungen über eine mögliche Nichtigkeit von Teilen der StVO-Novelle«, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. Zwischenzeitlich hat Bundesverkehrsminister Scheuer unter anderem jene Regelung für nichtig erklärt, wonach Autofahrer mit einem Monat Fahrverbot belegt werden sollen, die um mehr als 21 km/h innerorts und um mehr als 26 km/h außerorts zu schnell gefahren sind. In rund 11 500 Fällen sind Fahrverbote ausgesprochen worden, die jetzt von den Behörden zurückgenommen werden müssen.

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