Große Koalition will Ausnahmen im Insolvenzrecht bis zum März verlängern

Die Bundesregierung plant, die Aussetzung der Insolvenz-Anzeigepflicht über den Herbst hinaus zu verlängern.

Das aktuelle Infektionsgeschehen zeige, dass die Pandemie noch lange nicht überwunden sei, viele Unternehmen seien durch Corona in eine finanzielle Schieflage geraten und akut insolvenzgefährdet: »Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen«, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem SPIEGEL. Die bereits seit Jahresbeginn geltende und nun fortgesetzte Aussetzung solle allerdings nur für Unternehmen greifen, die pandemiebedingt überschuldet, aber zahlungsfähig sind. »Bei zahlungsunfähigen Unternehmen ist die Krise bereits so weit vorangeschritten, dass diese nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten und Verbindlichkeiten zu decken. Hier besteht die Gefahr, dass sie auch andere, gesunde Unternehmen in eine Schieflage bringen, zum Beispiel wenn sie die Rechnungen für erfolgte Lieferungen nicht mehr zahlen können«, so Lambrecht. Sie müssten daher ab dem 1. Okober 2021 wieder die drohende Pleite beim Insolvenzgericht anzeigen.

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