Überbrückungshilfen für Corona-geschädigte Unternehmen: Deutlich mehr Anträge

Nach anfänglichen Problemen nimmt die Zahl der Anträge auf Überbrückungshilfen bei kleinen und mittleren Unternehmen deutlich zu.

Bis zum 11. August gingen 27.401 Anträge mit einem Volumen von 549 Millionen Euro ein, erfuhr die WirtschaftsWoche aus dem Bundesfinanzministerium. Damit hat sich das Antragsvolumen binnen zwei Wochen verdoppelt. Allerdings bleibt die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfen noch immer weit hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Allerdings gibt es Kritik an dem Programm, etwa dass Anträge über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden müssen und dass nur bestimmte  Fixkosten erstattungsfähig sind, die bei kleinen Selbständigen häufig kaum ins Gewicht fallen.  Auch hat das vorangegangene Soforthilfe-Programm für Verunsicherung gesorgt. „Viele Mittelständler werden plötzlich mit Regressforderungen bei der Soforthilfe konfrontiert“, sagt Ludwig Veltmann vom Mittelstandsverband ZGV: „Das sorgt nun für Verunsicherung und Zurückhaltung bei den Überbrückungshilfen.“

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