Verfassungsbeschwerde gegen den Kohleausstieg

Der Kohleausstieg wird wie schon der Atomausstieg das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Stromproduzent Steag, einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken, bereitet nach Informationen des Handelsblatts aus Unternehmenskreisen eine Verfassungsbeschwerde vor – und reicht vorab einen Eilantrag ein.

Das Unternehmen will den Kohleausstieg nicht stoppen, fordert aber eine bessere Entschädigung für das Abschalten seiner Anlagen.

Steag sehe in den Regelungen des Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) einen „unzulässigen Eingriff in ihr durch das Grundgesetz sowie die Grundrechtecharta der EU geschütztes Recht auf Eigentum“, hieß es zur Begründung in den Kreisen. Gleichzeitig wurde aber auch betont, dass es nicht Ziel sei, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern oder dessen Durchführung zu verzögern.

Steag hatte sich wie andere Betreiber von Steinkohlekraftwerken schon im Vorfeld wiederholt über die Modalitäten des Kohleausstiegs beschwert. Die Betreiber von Steinkohlekraftwerken fühlen sich gegenüber den Braunkohleunternehmen benachteiligt, für die schon frühzeitig üppige Entschädigungen festgelegt wurden. Die Steinkohlekraftwerke sollen nach und nach aus dem Markt gedrängt werden. In Auktionen können sich die Betreiber für Entschädigungen bewerben. Die Modalitäten wurden zwar noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes zugunsten der Steinkohle verbessert. Steag ist aber noch nicht zufrieden.

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