Zugriffsrecht des Zolls auf Polizei- und Steuerdaten?

Die beim Zoll angesiedelte Geldwäschebekämpfungseinheit FIU ist nach Ansicht des Bundesrechnungshofes derzeit nicht in der Lage, „eine fundierte und umfängliche Analysetätigkeit zu leisten“.

Das geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Bundestag hervor, der dem Bayerischen Rundfunk und der WirtschaftsWoche vorliegt. In dem als vertrauliche Verschlusssache klassifizierten Bericht sehen die Rechnungsprüfer aus Bonn einen „erheblichen Verbesserungsbedarf“ bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland. Sie empfehlen, „die elektronischen Datenzugriffsrechte der FIU auf die relevanten Polizei- und Steuerdaten der Behörden des Bundes und der Länder zu erweitern“. Zur Begründung schreiben die Prüfer, dass die FIU allein schon wegen ihrer fehlenden Datenzugriffsmöglichkeiten nicht immer in der Lage sei, die eingehenden Verdachtsmeldungen von Banken und anderen Meldepflichtigen zutreffend einzuordnen. Mehr Personal sei dagegen kein Garant für den Erfolg. Schätzungen zufolge werden in Deutschland rund 100 Milliarden Euro jährlich aus dubiosen Quellen reingewaschen. In den vergangenen Jahren von 2015 bis 2019 haben sich die Geldwäscheverdachtsmeldungen auf rund 115.000 mehr als verdreifacht. Viele Meldungen sind dabei nicht schnell genug von der FIU an die zuständigen Landesbehörden von Polizei und Staatsanwaltschaften weiter geleitet worden, so dass eine Strafverfolgung nicht mehr möglich war.
Zustimmung zu dem Bericht kommt von der Opposition. Nach Ansicht von Markus Herbrand, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, untermauert der Bericht die Kritik aus Parlament und Öffentlichkeit über die fatalen Missstände bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. „Deutschland ist auch wegen der Untätigkeit des zuständigen Bundesfinanzministers zu einem Gangster’s Paradise geworden“, sagte Herbrand dem Bayerischen Rundfunk und der WirtschaftsWoche. Die Regierung müsse endlich dafür sorgen, dass die FIU mit mehr Wumms gegen Geldwäscher vorgehen könne.

Ein Kommentar

  1. Ja, ja, ja… Vorratsdatenspeicherung hier, Zugriff da, einheitliche Bürgeridentifikationsnummern, alles im Namen der Sicherheit, der Verbrechensbekämpfung, wenn uns der NSU-Skandal eines gezeigt hat: Dann das Beamte auch völlig ohne Anlasse bereits Zugriff auf zu viel Daten haben. Ich finde es schon unbequem, dass ein jeder Hanswurst meine Meldeadressen und meine Bonität mit schmalen Einsatz prüfen kann, ganz zu schweigen von dem, was die Behörden bereits sehen und sie sollen jetzt noch mehr sehen – aber in meiner Praxis muss ich zig Seiten Datenschutzerklärung und -belehrung bereithalten, wenn ich jemanden den Blutdruck messen will.

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