Käufer von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem manipulierten Diesel-Motor EA189 seien nun in einer »wesentlich besseren Verhandlungsposition«, sagt der Karlsruher Anwalt Matthias Siegmann, der das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Käufer eines gebrauchten VW Sharan erstritten hat.­­

VW hat für vergleichbare Fälle Einmalzahlungen angeboten. Diese Kläger, erklärt BGH-Anwalt Siegmann in einem Interview mit dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL, könnten nun nach dem BGH-Urteil aber »ihren Kauf rückabwickeln und müssten sich nur die bisherige Fahrzeugnutzung anrechnen lassen«. Der Konzern habe sich auch durch die Erklärung, diese Fälle rasch abschließen zu wollen, nun »selbst unter Druck gesetzt«, meint Siegmann: »Vermutlich wird VW auch im Einzelfall ­etwas weniger um den Vergleich ringen – sonst wäre dieses Ziel ja kaum zu erreichen.« Es sei zudem umstritten, ob »die Verjährung für den EA189 überhaupt erst mit dem jetzigen Grundsatzurteil des BGH zu laufen begann«. Das hätten bereits verschiedene unterinstanzliche Gerichte so entschieden. »Sollte der BGH demnächst auch dem folgen«, so Siegmann, »könnten entsprechende Käufer sogar noch bis Ende 2023 Klage erheben.«

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