Giffey zu Corona

Als Bundesregierung haben wir die Familien in dieser schwierigen Situation von Anfang an im Blick. Viele von ihnen haben gerade Probleme aufgrund des Ausfalls der Betreuung in Kita und Schule.

 

Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, zum Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie vor dem Deutschen Bundestag am 22. April 2020 in Berlin:

Die Covid-19-Pandemie trifft uns alle – als Gesellschaft, als Volkswirtschaft, aber vor allem auch jeden Einzelnen von uns ganz persönlich. Wir alle haben ganz unterschiedliche Herausforderungen zu meistern – ob ältere Menschen, Kinder und Jugendliche oder Eltern, die neben der Arbeit plötzlich Ersatzlehrerinnen, Ersatzlehrer, Erzieherinnen oder Erzieher sind.

Als Bundesregierung haben wir die Familien in dieser schwierigen Situation von Anfang an im Blick. Viele von ihnen haben gerade Probleme aufgrund des Ausfalls der Betreuung in Kita und Schule. Viele haben auch große finanzielle Sorgen, weil sie aufgrund von Kurzarbeit oder ausbleibenden Aufträgen für Selbstständige in einer Situation sind, in der das Familieneinkommen sinkt. Das Kurzarbeitergeld hilft vielen Familien in dieser Situation.

Zusätzlich haben wir für Familien, die jetzt massive Einkommenseinbrüche haben, Ende März den Notfallkinderzuschlag geschaffen, der am 1. April 2020 gestartet ist. Über 120.000 Anträge sind bereits bei den Familienkassen eingegangen. Sie werden jetzt geprüft und so schnell wie möglich bearbeitet. Bis zu 185 Euro pro Kind und Monat kann der Notfallkinderzuschlag betragen, und er wird zusätzlich zum Kindergeld und zum Wohngeld gewährt. Wir sehen an den Zahlen, dass er angenommen wird.

Das ist ein erster wichtiger Schritt. Der zweite folgt heute, um eben auch beim Elterngeld Anpassungen vorzunehmen. Auch das Elterngeld, die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands, soll krisenfest gemacht werden, und deshalb wollen wir mit den Lösungen, die wir heute beraten, drei große Problemfelder angehen.

Erstens. Wir kümmern uns um Eltern in systemrelevanten Berufen, zum Beispiel in Krankenhäusern und in Altenheimen, die gerade gebraucht werden und deshalb ihre Elternzeit nicht wie geplant antreten können. Wir schaffen für diese Eltern die Möglichkeit, ihre Elterngeldmonate zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen – auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes.

Zweitens. Es gibt Berufsgruppen, die gerade massiv von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen sind, die Verdienstausfälle haben. Die werdenden Eltern aus diesen Berufsgruppen machen sich Gedanken, ob der jetzige Verdienstausfall auf ihr Elterngeld angerechnet wird. Das wollen wir nicht. Wir schaffen eine Lösung für werdende Eltern, nach der die Monate, die jetzt mit massiven Einkommenseinbußen einhergehen, bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden, also ausgeklammert sind. Es entstehen hier also keine Nachteile.

Drittens. Es gibt Mütter und Väter, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Sie haben sich auf einen Anteil an Stunden in Teilzeit geeinigt, um Familie und Beruf in Partnerschaftlichkeit zu vereinbaren, und bekommen dafür den Partnerschaftsbonus. Es droht ihnen jetzt, dass dieser verloren geht und sie sogar eine Rückzahlung leisten müssen, weil sie nicht die Möglichkeit haben, diese Regelung zur Teilzeit einzuhalten, da sie weniger oder viel mehr arbeiten müssen. Das wollen wir nicht, und deshalb werden wir mit den Regelungen, die wir hier heute beraten, dafür sorgen, dass die Familien, die gerade nicht so in Teilzeit arbeiten können wie geplant, den Partnerschaftsbonus behalten können und nicht zurückzahlen müssen.

Mit diesen Anpassungen helfen wir werdenden Eltern, Eltern, die ihre Elternzeit planen, Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen, und Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Damit stellen wir sicher, dass sich für sehr viele Eltern trotz der Coronakrise, in der wir uns befinden, an der Höhe des Elterngeldes nichts ändert und dass sich Mütter und Väter in Deutschland auch weiterhin auf das Elterngeld verlassen können.

Ich will noch ein paar Worte sagen zu den aktuellen Kita- und Schulschließungen und auch zu den finanziellen Sorgen, die Eltern haben, wenn sie ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben können. Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit den Ländern an einem konkreten Plan dafür, wie eine schrittweise Wiedereröffnung über die Notbetreuung hinaus aussehen kann. Bei uns im Fokus sind ganz besonders die Eltern, bei denen nur ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeitet, die erwerbstätigen Alleinerziehenden, diejenigen, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist und das Jugendamt sagt, es sei besser, wenn das Kind in die Kita geht, und auch die Vorschulkinder am Übergang zur Grundschule. All das sind wichtige Punkte.

Zur finanziellen Unterstützung will ich auch sagen: Wir haben das Instrument der Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz. 67 Prozent des Nettoeinkommens können hiernach gewährt werden. Diese Regelung gilt aber nur für sechs Wochen, und abzüglich der Osterferien läuft das noch bis Mitte Mai. Ich will an dieser Stelle allen Eltern sagen, dass wir daran arbeiten, die jetzigen Regelungen über Mitte Mai hinaus weiterzuführen und zu verlängern, sie auch weiterzuentwickeln und weitere Instrumente für die Unterstützung von Familien zu schaffen. Das ist, glaube ich, auch ein wichtiges Signal, das wir heute hier senden.

Ein letzter Punkt. Es gibt ja auch noch unsere reguläre Elterngeldreform. Auch die lassen wir nicht aus dem Blick. Sie ist in der Koordinierung mit dem Kanzleramt, und wir werden auch weiter daran arbeiten, sie umzusetzen. Heute bringen wir aber die coronabedingten Regeln auf den Weg. Das ist genau das, was die Familien jetzt brauchen, und deshalb vielen Dank für Ihre Unterstützung dabei.

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