Mietendeckel: Bundesverfassungsgericht urteilt erst 2021

Der Rechtsstreit um den Berliner Mietendeckel wird die rot-rot-grüne Landesregierung bis ins kommende Wahljahr beschäftigen.

Erst „im zweiten Quartal 2021 rechnen wir nach Aussagen des Bundesverfassungsgerichts mit einer Entscheidung“, sagte Sebastian Scheel (Die Linke), neuer Berliner Bausenator, der WirtschaftsWoche. Das Urteil dürfte damit auch den Berliner Wahlkampf maßgeblich beeinflussen: Dort stehen 2021 – neben den Bundestagswahlen – die Wahlen zum Abgeordnetenhaus an, dem Landesparlament.

Bundestagsabgeordnete von Union und FDP klagen in Karlsruhe gegen das Landesgesetz, das sie für verfassungswidrig halten. Viele Vermieter reagieren schon jetzt und rufen neben den gedeckelten Mieten Schattenmieten auf. Mieter sollen diese rückwirkend zahlen, wenn der Mietendeckel gekippt wird. „Angesichts der rechtlichen Unsicherheit rate ich Mietern, die eingesparte Miete erst mal zurückzulegen“, sagte Scheel der WirtschaftsWoche. Kippt das Gericht den Mietendeckel, könnten auf die Mieter mitten im Wahlkampf erhebliche Nachzahlungen zukommen. Scheel sagte, wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden sollte, dass „wir die Landeskompetenzen überschritten haben, dann werden wir auf Bundesebene aktiv“.

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