Nach einer fast dreivierteljährigen Vakanz hat die Bundesregierung entschieden, Hans-Josef Thesling zum neuen Präsidenten des obersten deutschen Steuergerichts zu berufen.
Eine entsprechende Ernennungsurkunde hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Montag unterzeichnet, teilte das Präsidialamt auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit. Zuvor hatte das Kabinett beschlossen, den nordrhein-westfälischen Spitzenbeamten mit CDU-Parteibuch zum Präsidenten des Bundesfinanzhofes (BFH) zu ernennen.
Der Berufung Theslings gingen massive Proteste von BFH-Richtern und auch des Deutschen Richterbundes voraus. Hauptkritikpunkt ist die mangelnde Erfahrung Theslings an einem obersten deutschen Gericht, obwohl dies laut einer Vereinbarung zwischen Bundesjustizministerium und Bundesgerichten aus dem Jahr 2016 Voraussetzung für die Besetzung von leitenden Richterämtern sein soll.
Eine juristische Prüfung im Fall Thesling hat das Bundespräsidialamt indes nicht vorgenommen. Wirksam wird die Ernennung mit der Aushändigung der Urkunde durch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Noch offen ist dagegen die Besetzung des Postens der Vizepräsidentin beim BFH. Zwar hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die saarländische Finanzrichterin und frühere SPD-Staatssekretärin Anke Morsch mit diesem Amt zu betrauen. Wegen Konkurrenzklagen, die andere BFH-Richter inzwischen beim Verwaltungsgericht München eingelegt haben, kann Morsch allerdings noch nicht ihre Ernennungsurkunde bekommen.